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Die häufigsten Fragen und Antworten

Grundsätzliches

Wieso wird die KEZO neu gebaut?

Ein Ersatz der Anlage ist notwendig. Die heutige Infrastruktur ist 50 Jahre alt und erreicht das Ende ihrer Lebensdauer. Mit dem Neubau stellt die KEZO eine zeitgemässe, wirtschaftliche und umweltverträgliche Abfallverwertung langfristig sicher. Die Energieeffizienz kann gesteigert werden, und die Entsorgungssicherheit bleibt auf lange Sicht gewährleistet.

Wie wird das Neubauprojekt finanziert?

Die Finanzierung erfolgt über Rückstellungen der KEZO sowie über Fremdkapital. Es werden weder Steuergelder noch Einlagen der Verbandsgemeinden benötigt.

Wäre es nicht wirtschaftlicher, die bestehende Anlage zu sanieren?

Eine Sanierung der bestehenden Anlage ist aufgrund ihres baulichen Zustands sowie der geplanten Reduktion der Verwertungskapazität nicht sinnvoll. Sie wäre teuer, schwierig zu kalkulieren und mit Kompromissen behaftet. Dies, da sich die bestehenden Bauten nur bedingt mit der neuen Anlagentechnik vereinen lassen. Damit die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden kann, muss die heutige KEZO zudem bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage die volle Kapazität garantieren können.

Wieso benötigt es in Hinwil weiterhin eine KEZO?

Die Verwertungskapazität von 120'000 Tonnen Abfall pro Jahr könnte durch keine Anlage im Kanton Zürich übernommen werden. Weitere Gründe sind die kurzen Transportwege und die Tatsache, dass die KEZO der grösste Energieproduzent der Region ist. Generell sollen die Energiequellen möglichst dort platziert sein, wo der Energiebedarf anfällt. So wird im Zürcher Oberland ein grosses Fernwärmenetz entstehen. Nicht zuletzt bekennt sich auch die kantonale Kapazitätsplanung klar zum Standort Hinwil.


Verwertungskapazität

Warum wird die Verwertungskapazität für die KEZO reduziert?

Die neue Kapazität basiert auf der kantonalen Kapazitätsplanung aus dem Jahr 2018. Damals verfügte die KEZO über eine eher kleine Energie- und Fernwärmeproduktion. Deshalb wurden die Kapazitäten zu Nachbaranlagen im Kanton Zürich verschoben, bei denen der Energiebedarf im Einzugsgebiet zu diesem Zeitpunkt höher war.

Hat die KEZO noch genügend Kapazität für den Abfall aus der Region?

Die Reduktion der Verwertungskapazität betrifft nur den Abfallanteil aus der Industrie (Marktkehricht), der künftig teilweise anderen KVAs zugewiesen wird. Die Entsorgungssicherheit für den regionalen Siedlungsabfall ist nach wie vor zu 100 Prozent gewährleistet.

Heute gibt es drei Verbrennungslinien, in Zukunft nur noch eine. Warum?

Die Bestimmung der Anzahl Ofenlinien war Teil der strategischen Planung. Bei einer Verwertungskapazität von 120'000 Tonnen pro Jahr sind Investitionen und Betriebskosten mit einer Ofenlinie am wirtschaftlichsten. Die ZAV Logistik AG, an der die KEZO beteiligt ist, steuert die Abfallströme im Kanton Zürich, so dass bei Ausfällen von Anlagen die Abfälle kurzfristig von anderen KVAs übernommen werden. In der neuen KEZO wird zudem ein grosser Bunker errichter, der den regionalen Siedlungsabfall von 14 Tagen aufnehmen kann.


Energie

Die neue KEZO wird energieeffizienter. Was bedeutet das?

Durch den Einsatz von zeitgemässen Technologien wird die neue Anlage doppelt so effizient wie heute, d.h. aus dem Abfall kann mehr Energie entnommen werden. Die Wärme- und Stromproduktion wird weiter verbessert. Zudem wird die Anlage so konzipiert, dass eine Erweiterung oder Anpassungen an neue Technologien auch später noch möglich sind. Geplant wird zum Beispiel ein System zur CO2-Abscheidung.

Künftig mehr Fernwärme bei reduzierter Verwertungskapazität?

Fernwärmelieferung kann dank der gesteigerten Energieeffizienz der Anlage ausgebaut werden. Auch wurde das Fernwärmepotenzial bisher noch nicht ausgeschöpft.

Wer realisiert und bezahlt den Fernwärme-Netzausbau?

Grundsätzlich ist es die Idee, dass die KEZO als Produzentin der Fernwärme auftritt, der Transport und die Verteilung aber durch externe Partner geschieht. Es gibt verschiedene Energieunternehmen, die daran interessiert sind. Zurzeit führt die KEZO Verhandlungen mit diesen Unternehmen.

Werden regional alle ans Fernwärmenetz angeschlossen, wann geschieht dies?

Den genauen Ausbauplan werden die Energieunternehmen, welche den Netzausbau realisieren, zusammen mit den interessierten Gemeinden klären.


Umwelt und Nachhaltigkeit

Ist der Schutz des Wildbachs, der neben der Anlage verläuft, gewährleistet?

Wir erarbeiten dieses Projekt zusammen mit dem kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und weiteren Stellen für Natur- und Landschaftsschutz. Der Schutz des Wildbachs ist auch in Zukunft vollumfänglich gegeben. Die KEZO unterstützt zudem das Revitalisierungsprojekt des Wildbachs.

Wie sieht die regionale Wertschöpfung beim Projekt aus?

Im Bau und der Gebäudetechnik wird die Wertschöpfung mehrheitlich in der Schweiz liegen. Die Verfahrenstechnik wird mehrheitlich im EU-Ausland eingekauft, da es keine regionalen Lieferanten gibt. Für den künftigen Betrieb liegt die Wertschöpfung unter anderem darin, dass Arbeitsplätze in der Region gesichert werden, die Entsorgungssicherheit gewährleistet wird und wir erneuerbare, lokale Energie produzieren.


Planungskredit

Weshalb braucht es einen Planungskredit, obwohl er ursprünglich nicht geplant war?

Ursprünglich war geplant, die finanziellen Mittel für die weitere Planung sowie für die Realisierung des Neubaus in einem Rahmenkredit zu beantragen. Im Laufe der Planung haben sich jedoch diverse Rahmenbedingungen verändert:
-Die planungsrechtlichen Schritte benötigen mehr Zeit und zusätzliche Planungsdokumente.
-Der Entscheid, dass die CO2-Abscheidung nachgelagert in einem separaten Projekt umgesetzt wird, hat erheblichen Einfluss auf die weitere Planung.
Aus diesen Gründen hat sich der Verwaltungsrat der KEZO für ein zweistufiges Kreditverfahren entschieden.

Benötigt es später weitere Planungskredite?

Das ist nicht vorgesehen. Mit dem Planungskredit werden sämtliche anfallenden Planungskosten bis zur Beantragung des Ausführungskredits abgedeckt.

Wer stimmt über den Planungskredit ab?

Über den Planungskredit stimmt die Bevölkerung der 36 Zweckverbandsgemeinden an der Urne ab. Der Antrag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands hat dem Planungskredit am 13. Juni 2024 zugestimmt und das Geschäft zuhanden der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden verabschiedet.